Bei persönlicher Teilnahme an der Auktion werden Sie als Bieter registriert und erhalten eine Bieter-Nummer, die Sie dem Auktionator bei Zuschlag zeigen. Wenn Sie nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, uns bis spätestens einen Tag vor Beginn der Auktion einen schriftlichen Bietauftrag zu erteilen. Diesen können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden
Internet
Fax
Brief
Für E-Mail, Brief und Fax nutzen Sie bitte unser Bieterformular.
Die Gebote gelten ohne Aufgeld und die Mehrwertsteuer auf das Aufgeld. Alle Gebote müssen spätestens 5 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Bitte beachten Sie, dass abgeschickte Gebote verbindlich sind und nicht nachträglich annulliert werden können.
Internet Bieter müssen sich vorab registriert haben, Sie können sich dann mit ihren Benutzernamen und Kennwort einloggen.
Für das schriftliche Bieten via E-Mail, Fax und Brief nutzen Sie bitte unser Bieterformular und senden es ausgefüllt an:
Auktionshaus Ludowinger e.K.
Kapellenstraße 12
99817 Eisenach
Tel.: 03691-211844
Fax: 03691-721372
E-Mail: mail@ludowinger.com
Telefonische Gebote sind ein Service unseres Hauses und bedeuten automatische Gebote des Limitpreises, auch wenn wir Sie zum Aufruf nicht erreichen sollten. Telefongebote werden auch bei o.Limit Objekten angenommen.
Liegt kein bzw. nur ein schriftliches Gebot vor, so erfolgt der Aufruf zum Limit. Bei mehreren schriftlichen Geboten erfolgt der Aufruf ca. 10% über dem zweithöchsten schriftlichen Gebot. Schriftliche Gebote werden nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um das jeweilige Vorgebot um einen Schritt (ca. 10%) zu überbieten. Sie können den Zuschlag also auch weit unter Ihrem Höchstgebot erhalten. Bei schriftlichen Geboten in gleicher Höhe entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Gebote
Wenn Sie unter dem Limit bieten, bleibt das betreffende Objekt immer erst im Nachverkauf. Sie sind 4 Wochen an Ihr Untergebot gebunden. Wurde das Objekt während des Nachverkaufs nicht zum Limit verkauft, so fragen wir den Einlieferer, ob er dem Untergebot zustimmt. Wird Ihr Untergebot überboten oder das Objekt zum Limit verkauft, so werden Sie darüber nicht zwangsläufig informiert
Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 18% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19% erhoben. Da die Mehrwertsteuer nur auf die Versteigerer Provision erhoben wird, ist eine Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in Bar oder gegen Scheck. Die Forderung auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung fällig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
2 Wochen nach der Auktion können die unverkauften Objekte bei uns besichtigt und zum Limitpreis plus Aufgeld erworben werden.
Die Bezahlung kann bar, per Scheck oder durch Banküberweisung erfolgen Zur Auktion anwesende Bieter sind zur Zahlung am Auktionstag verpflichtet. Rechnungen sind binnen 10 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Von unbekannten Kunden bzw. Kunden bisher ohne Umsatz, werden Schecks nur mit Bankbestätigung entgegengenommen. Das Auktionshaus behält sich vor, Sicherheiten zu verlangen.